Botox ist ein Bakteriengift, das nützlich eingesetzt werden kann, und damit einmal mehr der Beweis, dass die positive oder negative Wirkung eines Stoffs oft nur auf die Dosis ankommt. Seit über 25 Jahren wird Botox auch in medizinischen Bereichen eingesetzt; es dient beispielsweise zur Faltenbehandlung, um die Gesichtshaut zu glätten. Dafür wird Botox in Gesichtsmuskeln gespritzt, wodurch Nervenreize, die normalerweise auf die Muskeln übertragen werden, bei einigen Gesichtsmuskeln blockiert werden. Die Botox-Faltenbehandlung hält allerdings nicht dauerhaft. Nach einer Weile kehren die Falten zurück und die Botox-Behandlung muss wiederholt werden. Das verursacht dann auch neue Kosten, die manch ein Patient scheut.
Die Botox-Flatrate
Aus diesem Grund wurde die so genannte Botox-Flatrate ins Leben gerufen. Der Anbieter bietet gegen Zahlung eines Pauschalpreises beliebig viele Botox-Behandlungen, soweit es medizinisch vertretbar ist. Damit wird Patienten tatsächlich eine weitgehende Kostenkontrolle geboten. Dennoch findet die Botox-Flatrate nicht nur Freunde. So stuft etwa die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie dieses Angebot in einer Pressemitteilung vom 29. Januar 2010 als Werbemaßnahme ein, die mit Bezug auf das Heilmittelwerbegesetz „äußerst bedenklich“ ist. Aus Sicht der Gesellschaft impliziert eine derartige Flatrate die Unbedenklichkeit häufiger Behandlungen.
Diskussion um die Begrifflichkeit
Wir gehen davon aus, dass die behandelnden Ärzte der die Botox-Flatrate anbietenden Klinik ihre medizinische Arbeit verstehen und mit Sorgfalt sowie Verantwortung durchführen. Das hieße dann auch, dass sie von Behandlungen abraten, wenn aus medizinischer Sicht zu hohe Risiken bestehen. Es bliebe die Diskussion um die Begrifflichkeit: Die Flatrate ist in aller Munde. Darf ein Anbieter von Faltenbehandlungen diesen Begriff für sich adaptieren? Wir geben keine Antworten. Wir stellen nur die Fragen.